Richtlinien zur Vergabe des 33. Max Ophüls Preises 1. Vorbemerkungen
In Würdigung der Verdienste des aus Saarbrücken stammenden Regisseurs MAX OPHÜLS vergibt die Landeshauptstadt Saarbrücken jährlich den MAX OPHÜLS PREIS. Ziel ist die Auszeichnung und Förderung von Nachwuchs-Regisseuren/Regisseurinnen im deutschsprachigen Raum.
Das 33. Festival findet vom 16.01. bis 22.01.2012 statt. Am Wettbewerb können sich deutschsprachige Nachwuchs-Regisseure/ Regisseurinnen bis zum dritten abendfüllenden Spielfilm beteiligen. Die Anzahl der vollendeten Spiel- und Dokumentarfilme werden dabei getrennt voneinander angerechnet.
Der MAX OPHÜLS PREIS ist mit € 18.000 dotiert (inkl. 3.000 € Kopienwert). Für den mit dem MAX OPHÜLS PREIS ausgezeichneten Film steht eine Verleihförderung in Höhe von € 18.000 zur Verfügung. Dieser Preis kann auf Empfehlung des ausgezeichneten Regisseurs/der ausgezeichneten Regisseurin von der Verleihfirma des Films beantragt werden, die die Distribution des Films in Deutschland neu, d.h. frühestens mit Ende des Festivals, übernimmt.
Mit dem Wettbewerb ist die öffentliche Vorführung der ausgewählten Filme verbunden. Im Einvernehmen mit dem Kulturdezernenten der Stadt Saarbrücken und dem Aufsichtsrat des Festivals wird ein Auswahlbeirat berufen, der eingereichte Filme für den Wettbewerb nominiert.
2. Preise
Neben dem MAX OPHÜLS PREIS (€ 18.000, zzgl. Verleihförderung von € 18.000) werden im Rahmen des Festivals weitere Preise vergeben: der Preis für den besten Nachwuchsdarsteller/Nachwuchsdarstellerin (je € 3.000), der Filmpreis der saarländischen Ministerpräsidentin (€ 5.500, zzgl. Verleihförderung von € 5.500), der SR/ZDF-Drehbuchpreis in Höhe von € 13.000, der Publikumspreis (€ 3.000), der Dokumentarfilmpreis (€ 7.500), der Kurzfilmpreis (€ 5.000), Publikumspreis für Kurzfilme (€ 5.000), Publikumspreis für mittellange Filme (€ 5.000), der Förderpreis der DEFA-Stiftung (€ 4.000), der Interfilmpreis (€ 2.000) und der Preis der Jugendjury (€ 2.500).
3. Filmauswahl
In die Auswahl um die Nominierung für den Wettbewerb um den MAX OPHÜLS PREIS werden Spielfilme miteinbezogen, für die eine Kino- bzw. Festivalauswertung vorgesehen ist. Es werden nur Filme berücksichtigt, die zwischen dem 01.01.2011 und dem 16.01.2012 fertig gestellt wurden.
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind Filme im Format 35mm, Beta SP und auf digitalem Material (Digi Beta, HD Cam) mit einer Mindestlänge von ca. 65 Minuten zugelassen. Filme, deren Kinostart und/oder Sendetermin vor dem Festivaltermin liegen, können nicht zum Wettbewerb eingereicht werden.
Ur- und deutsche Erstaufführungen werden bevorzugt ausgewählt und nur sie erhalten eine Nominierung zum Preis des saarländischen Ministerpräsidenten.
4. Anmeldung
Die Anmeldung der Filme muss bis zum 01.11.2011 beim Filmfestival MAX OPHÜLS PREIS über das entsprechende online-Anmeldeformular unter www.max-ophuels-preis.de eingehen. Für die Vorauswahl ist eine DVD oder VHS Videokassette an die Adresse des Festivalbüros zu schicken
Für den Wettbewerb nominierte Langfilme benötigen einen repräsentativen 60-Sekunden-Ausschnitt (hochauflösend). Belegkopien (VHS/DVD und Beta SP) werden auf eigenen Wunsch unter Beilegung eines Schecks in Höhe von 20 € zurückgeschickt. Ansonsten verbleiben sie beim Filmfestival MAX OPHÜLS PREIS.
5. Kopientransport
Die Filmkopien müssen bis zum 30.12.2011 unter folgender Adresse beim Filmfestival MAX OPHÜLS PREIS eintreffen:
Filmfestival Max Ophüls Preis gGmbH
z. Hd. Peter Fischer
Mainzer Str. 8 c
66111 Saarbrücken
Die Filmkopien sind während ihres Verbleibs in Saarbrücken mit dem Kopienwert versichert. Etwaige Kopienschäden, die während des Festivals entstanden sind, müssen dem Festival innerhalb von 14 Tagen nach Rückversand schriftlich gemeldet werden. Der Hintransport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Einsenders.
6. Jury
Zur Prämierung des Preisträgers / der Preisträgerin wird eine unabhängige Jury von Sachverständigen bestellt. Sie wird jährlich neu berufen. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag der Festivalleitung in Abstimmung mit dem Kulturdezernenten der Stadt Saarbrücken und im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat des Festivals.
7. Ermittlung des Preisträgers / der Preisträgerin
Unter den Regisseuren/Regisseurinnen der ausgewählten Filme ermittelt die Jury einen Preisträger/eine Preisträgerin. Jedes Jurymitglied hat nur eine Stimme. Die Beschlüsse der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht. Ansprüche nach den Vorschriften der §§ 657-661 BGB können nicht hergeleitet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Archiv-Kopie
Eine Kopie des preisgekrönten Films geht in das Eigentum der Stadt Saarbrücken über. Die Stadt verpflichtet sich, diese Kopie ausschließlich für Archivzwecke zu verwenden. Wettbewerb für Dokumentarfilme
1. Vorbemerkungen
Der Wettbewerb um den Dokumentarfilmpreis ist mit € 7.500 dotiert. Eine im Einvernehmen mit dem Kulturdezernenten der Stadt Saarbrücken und dem Aufsichtsrat des Festivals bestellte Jury ermittelt aus den ausgewählten Filmen einen Preisträger/eine Preisträgerin. Der Preis wird dem Regisseur/der Regisseurin zugesprochen, dessen/deren Film in der Jury die meisten Stimmen erhält.
2. Auswahlkriterien
Für den Wettbewerb werden Dokumentarfilme im Format 35mm, Beta SP und auf digitalem Material (Digi Beta, HD Cam) zugelassen. Es können sich deutschsprachige Nachwuchs-Regisseure/Regisseurinnen bis zum dritten Dokumentarfilm ab einer Länge von ca. 50 Minuten beteiligen.
Bei allen hier nicht sonderlich erwähnten Punkten gelten die Richtlinien zur Vergabe des MAX OPHÜLS PREISES. Wettbewerb für mittellange Filme
1. Vorbemerkungen
Die für diesen Wettbewerb nominierten mittellangen Filme konkurrieren um den Publikumspreis für mittellange Filme, der mit € 5.000 dotiert ist. Der Preis wird dem Regisseur/der Regisseurin zugesprochen, dessen/deren Film die meisten Publikumsstimmen erhält.
2. Auswahlkriterien
Für diesen Wettbewerb werden mittellange Filme im Format 35mm, Beta SP und auf digitalem Material (Digi Beta, HD Cam) zugelassen. Es können sich deutschsprachige Nachwuchs-Regisseure/Regisseurinnen in dieser Kategorie mit Spielfilmen mit einer Länge zwischen ca. 30 und ca. 65 Minuten beteiligen. Die Auswahl trifft ein eigens beauftragter Beirat.
Bei allen hier nicht sonderlich erwähnten Punkten gelten die Richtlinien zur Vergabe des MAX OPHÜLS PREISES. Kurzfilmwettbewerb
1. Vorbemerkungen
Der Kurzfilmwettbewerb des Filmfestivals MAX OPHÜLS PREIS soll u.a. innovative Tendenzen deutschsprachiger Nachwuchs-Regisseure/ Regisseurinnen fördern. Der Kurzfilmpreis ist mit € 5.000 dotiert. Die im Einvernehmen mit dem Kulturdezernenten der Stadt Saarbrücken und dem Aufsichtsrat des Festivals bestellte Jury ermittelt aus den ausgewählten Filmen einen Preisträger/eine Preisträgerin. Der Preis wird dem Regisseur/der Regisseurin zugesprochen, dessen/deren Film in der Jury die meisten Stimmen erhält. Daneben wird ein Publikumspreis für Kurzfilme aus dem Wettbewerb vergeben (€ 5.000).
2. Auswahlkriterien
Für den Wettbewerb werden Kurzspielfilme im Format 35mm, Beta SP und auf digitalem Material zugelassen (Digi Beta, HD Cam). Am Wettbewerb können sich deutschsprachige Nachwuchs-Regisseure/Regisseurinnen mit Kurzfilmen einer Länge von bis zu ca. 30 Minuten beteiligen. Die Auswahl trifft ein eigens beauftragter Beirat.
Bei allen hier nicht sonderlich erwähnten Punkten gelten die Richtlinien zur Vergabe des MAX OPHÜLS PREIS.
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